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129 Osterfeuer in der Gemeinde

Ordnungsamt weist auf Anmeldepflicht und Verhaltensregeln hin

Steinhagen (WB). 129 Osterfeuer werden in diesem Jahr in der Gemeinde brennen. Das teilte das Ordnungsamt jetzt mit. Im Vergleich zu den Vorjahren ist ihre Zahl zurückgegangen.

Wichtig zu beachten sind für alle Osterfeuer-Betreiber einige Regeln. So müssen die Reisighaufen kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden, da Tiere gerne in ihnen Unterschlupf suchen oder Vögel nisten. Auch sind die gesetzlichen Mindestabstände zu Wald und Wohnhäusern einzuhalten.
Auf dem Osterfeuer dürfen natürlich keine Abfälle verbrannt werden. Hierzu gehören auch Bretter, Balken, Holzkisten und Paletten sowie natürlich Kunststoffabfälle, Möbelteile und ähnliches. Es dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Abfälle, wie Baum- und Strauchschnitt als Brennmaterial dienen. Ebenso wenig dürfen zum Entzünden des Feuers Altreifen, Mineralöle oder andere Brandbeschleuniger benutzt werden, Gefahren und Belästigungen durch Luftverunreinigungen sind ebenfalls zu vermeiden. Und: Wer sein Osterfeuer nicht angezeigt hat und trotzdem abbrennt, der riskiert ein Bußgeld.

Artikel vom 13.04.2006