13.04.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Boomberge: »goldene« Verhaltensgebote

Hunde anleinen - Radeln nur auf befestigten Wegen - Pflanzen schützen - Grillen verboten

Harsewinkel (WB). Ostern geht's nach draußen. Ein besonders beliebtes Naherholungsgebiet sind dann die »Boomberge«. Seit fast zwei Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen, erfreut sich dieser Binnendünenkomplex großer Beliebtheit. Damit das auch so bleibt, weist der Kreis auf einige »goldene Verhaltensregeln« hin.

»Wir beobachten immer wieder, dass im Naturschutzgebiet entlang der Straßen geparkt wird«, klagt Ulrike Rediker-Authmann von der unteren Landschaftsbehörde. »Der Wanderparkplatz, der im letzten Sommer am Westrand des Gebietes angelegt wurde, sollte für alle Autofahrer die erste Anlaufstelle sein«, so die Diplom-Ingenieurin. Das Miteinander von Naherholung und Natur sei durchaus möglich, meint die Mitarbeiterin der Behörde. Deshalb seien für Jogger sowie für Reiter gekennzeichnete Strecken ausgewiesen. »Diese bieten genügend Möglichkeiten zum Trainieren«, so Ulrike Rediker-Authmann.
Ein besonderer Appell der Landschaftsbehörde gilt auch den Mountainbike-Fahrern: Sie dürfen nur auf den befestigten Wegen fahren. Die unbefestigten Sandwege vertragen die starke Belastung nicht. Der Mensch müsse Rücksicht auf die Natur nehmen, so die Ingenieurin.
»Viele Wildtiere bekommen jetzt ihre Jungen. In der so genannten Brut- und Setzzeit sind die Tiere besonders empfindlich gegenüber Störungen. Spaziergänger mit Hunden sind deshalb verpflichtet, ihre Vierbeiner anzuleinen. Ein Hund, der in dieser Zeit im Wald stöbert, kann viel Schaden anrichten. Rehkitze oder Junghasen werden aufgescheucht und möglicherweise später von ihrer Mutter nicht mehr gefunden. Die verwaisten Jungen müssen qualvoll verhungern«, so die Diplom-Ingenieurin.
Ebenso wichtig sei es, auf seltene Pflanzenarten zu achten. Für Spaziergänger bietet zum Beispiel der Vermessungspunkt auf der Düne ein besonders reizvolles Ziel. Der 80 Meter über dem Meeresspiegel liegende höchste Punkt in Harsewinkel sei für Besucher zugänglich, allerdings dürfe die offene Sandfläche nicht für Sportler als Trainingsstrecke missbraucht werden. Außerdem gilt: Das Grillen und Zelten ist im Naturschutzgebiet verboten.
Wer gegen die genannten Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Weitere Informationen zu den Schutzgebietsbestimmungen sind bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh unter der Rufnummer 05241/85 27 23 oder E-Mail Ulrike.Rediker-Authmann@gt-net.de erhältlich.

Artikel vom 13.04.2006