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Stromversorger mahnt
eine Verstorbene ab

E.ON: »Korrespondenzsperre versehentlich vergessen«

Herford (man). Karlheinz Wagner versteht die Welt nicht mehr. Da war er nach eigenen Angaben mehrfach bei E.ON und T-Punkt in Herford, um auf den Tod einer Hausmitbewohnerin hinzuweisen. Doch die Mahnungen über ausstehende Rechnungen wurden weiterhin an die Adresse der Verstorbenen geschickt.

Am 26. Januar sei die Frau gestorben, sagt Wagner. Weil sie keine Verwandten oder Erben habe, habe er unter anderem den Schlüssel für den Briefkasten. Dieser existiere noch, einen Nachfolger für die Wohnung in der Schützenstraße gebe es bisher nicht. »Irgendjemand muss sich ja darum kümmern«, sagt Wagner - und informierte die Absender der Post über das Ableben der Frau. So auch die Herforder Stellen von E.ON und der Telekom. Jedes Mal sei ihm versichert worden, es würde an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden, behauptet der Herforder - doch Fehlanzeige: Die Rechnungs-Mahnungen trafen weiterhin ein, so dass sich der Rentner an das HERFORDER KREISBLATT wandte.
Auf eine Anfrage bei E.ON wurde der Vorfall bestätigt. Pressesprecher Edgar Schroeren: »E.ON Westfalen Weser ist der Tod der Kundin durch einen Nachbarn formlos angezeigt worden. Der Hinweis wurde auch in den Akten hinterlegt, dabei wurde allerdings versehentlich vergessen, eine Korrespondenzsperre zu veranlassen.« Das Unternehmen bedauere dieses Versäumnis, so der Pressesprecher. Es handle sich um einen Einzelfall, der trotz der hohen Zahl von zu bearbeitenden Kundenakten nicht vorkommen dürfe. Abschließend heißt es: »Die in diesem konkreten Fall noch offenen Punkte werden nicht weiter bearbeitet.«
In eine andere Richtung geht die Nachfrage bei einer Kanzlei, die mit der Telekom zusammenarbeitet.
Ohne auf den konkreten Fall einzugehen, gab ein Jurist grundsätzlich zu bedenken: »Telefonrechnungen gehören zu den Nachlass-Verbindlichkeiten.« Solange diese Fragen nicht geklärt seien, seien Rechnungsmahnungen nicht auszuschließen.

Artikel vom 13.04.2006