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Sicher Reiten mit Plakette

Kreisreiterverband weist auf bestehendes Landschaftsgesetz hin

Kreis Gütersloh (WB). Der Kreisreiterverband und die untere Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh weisen die Reiter zwischen Borgholzhausen und Rietberg im Frühjahr wieder auf die Bestimmungen des Landschaftsgesetzes in Nordrhein-Westfalen hin, damit geländeorientierte Freizeitreiten nicht plötzlich zum getrübten Erlebnis wird und zu Konflikten führt.

Wer in freier Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen führen. Die Reiterplakette, die der Kreis jedes Jahr neu ausstellt, berechtigt zum Reiten auf privaten Straßen und Wegen im ganzen Bundesland. Bei erstmaliger Beantragung sind vom Pferdehalter 35 Euro, danach jährlich 30 Euro zu zahlen. Die Einnahmen aus der Reitabgabe fließen der Landeskasse zu und werden zweckgebunden für die Unterhaltung der Reitwege und zur Reparatur von Schäden durch den Reitverkehr verwendet. Von den mehr als 7000 im Kreisreiterverband Gütersloh organisierten Pferdesportler erwarben im vergangenen Jahr nur rund 600 Reiter ein gültiges Kennzeichen.
Der Kreis Gütersloh hat bis auf wenige Ausnahmen kein ausgewiesenes Reitwegenetz, sondern erlaubt das Reiten auf allen privaten Straßen und Wegen in der freien Landschaft. Eine Zustimmung von Grundstückseigentümern ist nicht erforderlich. Hofstellen, Gärten und ausdrücklich gesperrte Wege und Flächen sind selbstverständlich tabu. Die Regelung der Verwaltung gilt nicht für nach dem Landschaftsschutzgesetz gekennzeichnete Wanderwege, Sport- und Lehrpfade. Böschungen, Waldschneisen und Leistungstrassen dürfen ebenfalls von Reitern nicht genutzt werden. In Naturschutzgebieten ist das Reiten nur auf Straßen und auf befestigten oder mit Reitersymbol gekennzeichneten Wegen erlaubt. Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts zu beachten.
Kommt es zu Konflikten steht der Kreis Gütersloh gerne zur Seite und entwickelt mit den Betroffenen ein entsprechendes Lösungskonzept. Fragen zum Thema Reitplakette beantwortet die untere Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh unter Tel. 0 52 41 / 85 27 51.

Artikel vom 13.04.2006