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Transportverbot
gilt bis Freitag

Meldepflicht vorgeschrieben

Rahden (WB). Noch bis kommenden Freitag, 14. April, 24 Uhr, gilt das absolute Transportverbot für Schweine. Das teilte das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke mit. Ausnahme sind lediglich Schlachtschweine, die aus anderen Bundesländern in nordrhein-westfälischen Schlachtbetrieben geschlachtet werden.

Sollte sich die derzeitige Rechtslage aufgrund neuer Ereignisse nicht ändern, können ab Samstag 0 Uhr Schlachtschweine wieder verbracht werden, heißt es in der Mitteilung. Innerhalb der Regierungsbezirke von Detmold und Arnsberg ist dieser Transport unter der Voraussetzung möglich, dass die Schweine unmittelbar aus dem Betrieb direkt in die Schlachtstätte gebracht werden. Ein Sammeln ist untersagt.
Sofern beabsichtigt ist, Schlachtschweine in Schlachtbetrieben in die Regierungsbezirke Münster, Düsseldorf oder Köln zu verbringen, sind besondere Anforderungen einzuhalten.
Auch das Verbringen in Schlachtstätten außerhalb Nordrhein-Westfalens ist auf Antrag und nach vorheriger Untersuchung der Schweine, die frühestens 24 Stunden vor dem Transporttermin durchzuführen ist, durch den Hoftierarzt möglich. Vom für den Schlachtbetrieb zuständigen Veterinäramt muss zudem das Einverständnis für den Transport vorliegen, damit vom Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke eine Genehmigung ausgestellt werden kann.
Einzelheiten zum Verbringen sowohl in die Regierungsbezirke Münster, Düsseldorf und Köln als auch in andere Bundesländer können der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke entnommen werden.
Viehhandelsunternehmen und praktizierende Tierärzte sind über die notwendigen Verfahrensweisen informiert worden.
Um Schweinepestverdachtsfälle möglichst frühzeitig zu erkennen, wurde durch die EU-Kommission eine weitere Vorsichtsmaßnahme angeordnet. Schweinehalter, deren Stallungen in Nordrhein-Westfalen sind, müssen ansteckende akute und chronische Erkrankungen ihrer Schweine, die eine antibiotische Behandlung erfordern, beim Veterinäramt melden. Ob eine Meldung erfolgen muss, sollte zuvor mit dem Hoftierarzt, der bei einem Antibiotikaeinsatz ohnehin zu konsultieren ist, abgestimmt werden.
Zur Meldung an das Veterinäramt ist ein Formular zu verwenden, das den Tierärzten vorliegt oder von der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke heruntergeladen werden kann.
Liegen solche Erkrankungen in einem Schweinebestand vor, so sind vom Landwirt und Hoftierarzt weitere Maßnahmen zu ergreifen. Diese umfassen Messung der Körpertemperatur, Prüfung der bestandseigenen Dokumentationen und Entnahme von Blutproben zur weiteren Diagnostik.
Zur Klärung offener Fragen ist das Veterinäramt unter Tel. 05 71/80 72 36 1 und Tel. 05 71/80 72 39 0 zu erreichen. Weitergehende Informationen sind auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke zu finden.
www.minden-luebbecke.de

Artikel vom 13.04.2006