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Mietrückstände: Mann
bedroht seinen Freund

Schöffengericht stellt Verfahren ein

Herford/ Bünde (cl). Versuchte Nötigung wurde jetzt einem Türken (29) zur Last gelegt, seinem 41-jährigen Vater vorsätzliche Körperverletzung. Beide mussten sich vor dem Schöffengericht verantworten.

Dass das Verfahren gegen den Junior wurde gegen eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro eingestellt, der Vater muss 100 Euro zahlen, das Verfahren wurde ebenfalls eingestellt.
Tayfun F. (alle Namen geändert) hatte als Unfallopfer von der Versicherung nach eigener Aussage »ein Vermögen bekommen« und kaufte davon ein Geschäfts- und Wohnhaus in Bünde. Dort mietete die Mutter seines besten Freundes Ismail M. ab 2001 Räume für einen Imbiss und ein Bierlokal an. Sie war aber mit den Monatsmieten von zusammen 4400 Mark wohl überfordert. Ende 2003 kam es zu ersten Mietrückständen und zu einem Streit. Am Totensonntag 2004 verließ die Pächterin überraschend die Lokalitäten, nahm aber auch Inventar mit, das dem Vermieter gehörte.
Am Nachmittag des 19. Januar 2005 tauchte der Freund des angeklagten Sohnes in dem Ladenlokal auf, das gerade renoviert wurde. Der angeklagte Sohn soll bei dieser Gelegenheit, so gab der Zeuge vor Gericht an, seinen Freund bedroht haben: »Sorge dafür, dass ich binnen weniger Tage 10 000 Euro bekomme, sonst lasse ich dich und deine Mutter umbringen!« Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.
In Begleitung seiner Mutter ging Ismail M. zur Bünder Polizei und erstattete Strafanzeige. Dabei gab er auch mit an, dass Vater F. ihn im Dezember getreten habe. Noch vor der Verhandlung hatten sich der Angeklagte und sein Freund bereits wieder versöhnt. Auf das Geld der früheren Pächterin wird Tayfun F. allerdings noch lange warten müssen.

Artikel vom 10.04.2006