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Vorwurf der
fahrlässigenTötung

B64-Unfall: Anklage

Delbrück/Westenholz (ka). Anklage wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs hat die Staatsanwaltschaft Paderborn gegen einen 30-jährigen Mann aus Bad Driburg erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 21. Oktober 2005 um 21.20 Uhr den tragischen Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 64 verursacht zu haben, bei dem drei Männer aus Westenholzer ums Leben kamen.

Wie Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann gestern mitteilte, habe der 30-Jährige, der bei dem Unfall selbst schwer verletzt wurde und mit seinem Wagen VW Caravelle von Delbrück in Richtung Paderborn unterwegs war, offensichtlich infolge Alkoholgenusses den Unfall verursacht. Die Blutprobe habe 1,33 Promille Alkoholgehalt ergeben.
»Damit war der Fahrer absolut fahruntüchtig«, so Krüssmann. Andere Ursachen als Alkohol, schließt die Staatsanwaltschaft nach umfangreichen Ermittlungen aus. So sei weder davon auszugehen, dass der Driburger dem »Starenkasten« ausweichen wollte, noch dass ein Reh ihm vors Auto gelaufen sei. Haarbüschel an der Stoßstange des VW stammten von einem Fuchs und seien während der Bergungsarbeiten an das Fahrzeug gelangt.
Auch technische Defekte am Wagen schließt die Staatsanwaltschaft aus. Der Fahrer selbst berufe sich auf Erinnerungslücken, räume aber ein, zuvor in einer Gaststätte gewesen zu sein. Der Gastwirt soll auch noch versucht haben, ihn vom Weiterfahren abzuhalten.
Der Tod der drei Westenholzer, hatte das ganze Delbrücker Land erschüttert. Sie waren auf dem Heimweg zu ihren Familien.

Artikel vom 07.04.2006