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SPD-Klage
abgelehnt

Zum Bürgerbegehren

Paderborn (ms). Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage der SPD zum Bürgerbegehren »Neubau der Stadtverwaltung« abgewiesen und damit die Entscheidung des Rates bestätigt, der das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat.

Nach Ansicht des Gerichts sei das Bürgerbegehren schon deshalb unzulässig, weil tragende Elemente seiner Begründung als unrichtig zu werten seien, zitiert das Presseamt der Stadt, die den Beschluss gestern zugestellt bekommen hat, die Mindener Richter. So stütze sich die Begründung in erster Linie auf die hohen Kosten eines Verwaltungsneubaus, lasse aber die Sanierungskosten, die sich bei Beibehaltung des jetzigen Standortes Am Abdinghof ergeben würden, völlig unberücksichtigt. Das Bürgerbegehren sei auch deshalb unzulässig, weil die Frage eindeutig nicht mit »Ja« oder »Nein« beantwortet werden konnte. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 27. März hatte der Vorsitzende Richter die Formulierung der Fragestellung bemängelt (wir berichteten am 28. März).
In einer ersten Stellungnahme schloss die SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Paderborn Eva Kremliczek einen weiteren Instanzenweg nicht aus. Die Fraktionschefin: »Ansonsten hegen wir die Hoffnung, dass der Bürgermeister angesichts der prekären finanziellen Lage die Pläne ohnehin in die Schublade schließt.«

Artikel vom 07.04.2006