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Aus für Schweinetransporte

Getroffene Maßnahmen gelten zunächst für zehn Tage

Wenn das Schweinetransportverbot anhält, kann es in den heimischen Schweineställen durchaus eng werden.Foto: WB
Lübbecke (WB/HoG). Die Ausweitung der Schweinepest im Münsterland hat zu weiteren Maßnahmen seitens der Europäischen Kommission geführt. Seit Mitternacht gilt für ganz Nordrhein-Westfalen ein vollständiges Verbot, Schweine zu transportieren. Damit wurden die bereits seit vergangener Woche bestehenden Transporteinschränkungen für Zucht- und Nutzschweine nunmehr auch auf Schlachtschweine ausgeweitet.
Mit diesem so genannten »Stand still« soll sichergestellt werden, dass eine Verbreitung des Schweinepestvirus möglichst verhindert wird.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Über festgelegte Korridore dürfen Schweine, die nicht aus Beständen in Nordrhein-Westfalen stammen, zu Schlachthöfen transportiert werden, erklärte gestern Meinhard Born, Unternehmenssprecher der Westfleisch eG, auf Anfrage der LÜBBECKER KREISZEITUNG. Für Schweine aus Nordrhein-Westfalen jedoch gelte ein absolutes Schlachtverbot.
Da diese Entwicklung absehbar gewesen sei, seien bereits in den vergangenen Tagen die Lagerbestände an geschlachteten Tieren aufgestockt worden, um möglichen Engpässen vorzubeugen. Die Schlachthöfe der Westfleisch seien also von dieser Regelung nur geringfügig betroffen. Sicherlich könne es zu Einbußen in einzelnen Arbeitsgruppen kommen, räumte der Unternehmenssprecher ein, da vorübergehend weniger geschlachtet werde, aber das lasse sich durch Freizeitregelungen ausgleichen.
Arg gebeutelt sind nun die Schweinemäster und Ferkelerzeuger. Während die Schweinemäster ihre fast schlachtreifen Tiere in den vergangenen Tagen noch absetzen konnten, bleiben die Ferkelerzeuger auf ihren Tieren sitzen, denn für Ferkeltransporte gilt das »Stand still« bereits sei dem Wochenende. Bei den Züchtern wachsen Ferkel heran, die nicht verkauft werden dürfen. »Das schafft Platzprobleme und ist auch unter dem Tierschutzgedanken überaus problematisch«, so Karl-Heinz Becker, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes. Er hat absolut kein Verständnis für die getroffene Regelung, die ein ganzes Bundesland umfasst. »Wir liegen rund 150 Kilometer vom Seuchenherd entfernt. Die betroffenen Höfe in den Kreisen Recklinghausen und Borken liegen wesentlich weiter vom Kreis Minden-Lübbecke entfernt als die Niederlande, doch hier sind Schweinetransporte weiter erlaubt.«
Die nun getroffenen Maßnahmen gelten zunächst für zehn Tage. Danach ist nach bisherigem Kenntnisstand lediglich für Schlachtschweine ein Verbringen, allerdings mit Auflagen, möglich. Einzelheiten hierzu werden von den zuständigen Gremien noch erarbeitet. Das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke wird diese aktuell bekannt geben.
Die Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche, die mit großen wirtschaftlichen Schäden infolge von Tierverlusten einhergeht. Für den Menschen ist diese Tierseuche harmlos.
Hinweise zur Symptomatik und dem Verlauf der Seuche können unter www.minden-luebbecke.de abgerufen werden. Das gilt auch für aktuelle Informationen zu den bestehenden Transportbeschränkungen.

Artikel vom 07.04.2006