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Ausnahmsweise
Eigenheimzulage

Bei Scheidung übertragbar


Die Eigenheimzulage ist seit dem 1. Januar 2006 abgeschafft. Neue Anträge haben keine Chance mehr auf Förderung. Für Häuslebauer und Käufer gibt es jedoch wichtige Ausnahmen, teilt die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen (LBS) in Berlin mit.
Seit dem 1. Januar können Bauherren ihre Eigenheimzulage nicht mehr auf ein anderes Objekt übertragen, wenn sie die Immobilie innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums verkaufen. Das ist jedoch anders, wenn die Immobilie an den Ehepartner übergeht. Überlässt ein Ehepartner bei der Scheidung dem anderen die Wohnung gegen Bezahlung, kann der neue Besitzer die Eigenheimzulage für die gesamte Wohnung bis zum Ende der Restlaufzeit beantragen.
In solchen Fällen, so das bayerische Landesamt für Steuern, handele es sich um keine neue Anschaffung im Sinne des Gesetzes. Die Eigenheimzulage könne über den 1. Januar 2006 hinaus übertragen werden. Ähnlich sei die Sachlage, wenn einer der Ehepartner stirbt und der andere als Erbe weiter die volle Förderung in Anspruch nehmen wolle (Az.: EZ 1150 - 1 St 32/St 33, Verfügung vom 9.1.2006).

Artikel vom 20.05.2006