06.04.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zinslose Darlehen
für Häuslebauer

Bauförderung auch im Jahr 2006

Kreis Herford (HK). Die Schaffung von Wohneigentum - sei es als Neubau, Ersterwerb oder der Kauf gebrauchter Immobilien zur Selbstnutzung - wird nach dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes auch in diesem Jahr gefördert. Darauf weisen die Abteilungen Wohnungsförderung beim Kreis und der Stadt hin.

Im Mittelpunkt stehen Familien mit Kindern sowie Menschen mit Behinderungen. Die Darlehenshöhe wurde bei gleich bleibenden Einkommensgrenzen erhöht. So kann eine Familie mit zwei Kindern ein zinsloses Darlehen von bis zu 55 000 Euro erhalten. Bei gebrauchten Immobilien beträgt die Förderung bis zu 70 Prozent einer Neubauförderung.
Zum Ausgleich der weggefallenen Eigenheimzulage kann unter bestimmten Voraussetzungen noch zusätzlich ein Starterdarlehen in Höhe von 8000 Euro gewährt werden. Neu ist, dass nun auch solche Familien, die bis zu 40 Prozent über den regulären Einkommensgrenzen liegen, gefördert werden, wenn auch mit geringeren Darlehensbeträgen und einer zweiprozentigen Verzinsung. Bis zu einem Bruttoeinkommen von bis zu 58 000 Euro pro Jahr (vierköpfige Familie) sind so immer noch Förderungen von bis zu 30 000 Euro möglich. Bei jungen Ehepaaren und Schwerbehinderten darf das Bruttoeinkommen sogar darüber liegen.
Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Wohnraumförderungsprogramm bei der Anpassung vorhandenen Wohnraums an barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen, und zwar unabhängig von Einkommensgrenzen. Dazu zählen die Umgestaltung des Bades, der Einbau breiterer Innentüren oder elektrischer Türöffner, die Beseitigung von Stufen und Veränderungen von Grundrissen, um mehr Bewegungsflächen zu erhalten. Bei einem halbprozentigen Zins in den ersten zehn Jahren und zweiprozentiger Tilgung können Umbauten mit bis zu 15 000 Euro gefördert werden.
Sonstige Modernisierungen und bauliche Veränderungen, umÊ Energie einzusparen werden nicht mehr über die Wohnungsbauförderung gefördert. Infos: % 05221 / 189 266 und 189 267 (Stadt Herford); für Objekte im übrigen Kreis % 05221 / 131 358 und 131 388 (Neubauförderung), 131 359 und 131 389 (Gebrauchtimmobilien) und 131 360 (Wohnraumanpassung). Nachzulesen sind die Förderbestimmungen im Internet unter www.wfa-nrw.de.

Artikel vom 06.04.2006