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»Gaspreisverweigerer« setzen auf
§ 315 als Karte gegen E.ON-Klagen

Roswitha Köllner vor dem Verfahren: »Preise sind unangemessen.«

Von Manfred Schraven
Paderborn (WV). Der Streitwert ist mit einer Klagesumme von einigen tausend Euro bei 16 Beklagten eher gering - der Stellenwert indes enorm. »E.ON Westfalen Weser gegen 16 private Gaskunden« heißt es morgen vor dem Landgericht in Dortmund.

Waren es bislang verärgerte Verbraucher, die gegen Energieversorger klagten, ist es jetzt einer von denen, der gegen säumige Kunden vorgeht. Nach dem Zufallsprinzip ausgesucht, hat E.ON Westfalen Weser 16 von etwa 1600 der insgesamt rund 65 000 Gaskunden verklagt, die sich standhaft weigerten, einer Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober 2004 Folge zu leisten. Im Einzelfall handelt sich um Beträge von unter 100 bis 1000 Euro. Zudem gibt es etwa 6000 Gaskunden, die nur unter Vorbehalt zahlen. Der Unternehmenssprecher von E.ON Westfalen Weser, Meinolf Päsch, zur Klage: »Wir sind es unseren korrekt zahlenden Kunden (98 Prozent) einfach schuldig, diesen Weg zu gehen. Zudem wollen wir Rechtssicherheit.« Die Sprecherin der Initiative »Gaspreise runter!«, Roswitha Köllner: »Die Zeiten der Kundenmeinung, es wird schon alles in Ordnung sein, sind endgültig vorbei.« Egal wie die Kammer entscheidet, es wird kein Ende sein. Köllner: »Die Verlierer werden sicher Rechtsmittel einlegen.«
Die Mitbegründerin der Initiative ist überzeugt, dass man gute Karten in Dortmund hat. Schließlich seien die Gaspreise einfach zu hoch. Die streitbare »Gaspreisverweigerin« setzt dabei vor allem auf den Paragraphen 315 BGB, wonach »billiges Ermessen« geprüft wird. Und die Gaspreise seien ja wohl erkennbar unangemessen bei den Milliardengewinnen der Energieversorger. Köllner: »Prüft die Richterin den § 315, steigt die Hoffnung auf Offenlegung der Kalkulationen.« Und wenn nicht? »Spannend wird's auf jeden Fall.« (Wirtschaft)

Artikel vom 05.04.2006