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Kommentar


Fehlende Satzung
kein Freifahrtschein
Der Mann steht zu seinem Wort. Auch wenn die »Rostige Heckenschere« ein Anti-Preis ist - vergleichbar mit der »Goldenen Himbeere« für schlechte Filmproduktionen -, stellt sich Bürgermeister Rüdiger Meier der offenkundigen Kritik des BUND und richtet den Blick über den Tellerrand des Kreises Herford. Im - sicher waldreichen - Kreis Osnabrück ist eine Baumschutzsatzung die Ausnahme, trotzdem werden dort nicht nach Lust und Laune Bäume gefällt. Und dass der Bürgermeister, der den BUND unterstützt, kein Herz für Natur und Umwelt hat, mag auch niemand glauben. Zudem entpuppte sich die Satzung als »zahnloser Papiertiger« - manch ein Baum fiel der Säge zum Opfer, bevor er den kritischen Stammumfang erreichte. Insoweit ist der Fall der Baumschutzsatzung, wie immer man auch zu Bäumen stehen mag, ein Beispiel für realisierten Bürokratieabbau. Dennoch: gerade in der heutigen Zeit explodierender Heizkosten liebäugelt der ein oder andere mit Kaminholz für den eigenen Ofen. Aus der Bürgerschaft ist Kritik zu vernehmen, und zwar anhand konkreter Beispiele. So sollen auf dem Friedhof Kirchlengern Bäume gefällt worden sein, die erhaltenswert waren. Nadelgehölze hingegen blieben stehen, die Schaden an Gräbern anrichten können. Eines sollte klar sein: der Fall der Baumschutzsatzung ist kein Freifahrtschein für Fällaktionen im waldarmen Kirchlengern. Auch ohne eine solche Satzung muss der Schutz von Natur und Umwelt jedem am Herzen liegen.Hilko Raske

Artikel vom 05.04.2006