07.04.2006
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Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006 und ihre Anlagen können von Einwohnerinnen/Einwohnern der Stadt Herford oder Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auslegungsbeginn (bis einschl. 24. April 2006) erhoben werden. Sie sind bei der Stadtverwaltung Herford (Abteilung Kämmerei, Steuern und Stadtkasse) schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zu Protokoll zu erklären.
Herford, 3. April 2006
Artikel vom 07.04.2006