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Friedhofsgebühr
steigt in die Höhe

Rat segnet Satzungsänderung ab

Herford (pjs). Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren hat der Rat in seiner Sitzung am Freitag beschlossen. Zum 1. Mai 2006 soll die Satzungsänderung wirksam werden, die eine Verringerung des so genannten »Öffentlichkeitsanteils« bei den Gebühren auf zehn Prozent vorsieht.

Für den städtischen Haushalt ergibt sich dadurch eine jährliche Einsparung von etwa 95000 Euro. Bei einem Wahlgrab für Erdbestattung werden somit statt der bisherigen 882 Euro künftig 1100 Euro berechnet, bei einem Urnenwahlgrab statt 435 künftig 555 Euro. Für ein Gemeinschaftsgrab werden bei 25-jähriger Nutzungsdauer 3193 Euro Gebühren fällig (bisher: 2927 Euro). Bei einem Reihengrab für die Erdbestattung erhöhen sich die Gebühren von bislang 660 auf 720 Euro.
Die Sonderrücklage »Städtische Friedhöfe« war in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen - von 387940 Euro zum Jahresende 2002 auf 35722 Euro zum Jahresende 2005.
Als wesentliche Gründe nannte die Verwaltung eine vermehrte, auch anonyme Urnenbeisetzung, den Erwerb von Einzelstellen anstelle von Familiengrabstätten sowie ein zurückgehendes Interesse an der Verlängerung der Nutzungsrechte an den Grabstätten. »Der Trend zu günstigeren Bestattungsformen wird weitergehen«, hieß es.
Die letzte tatsächliche Gebührenanhebung war zum 1. Januar 2001 erfolgt.
Die vom Rat geänderte Friedhofssatzung sieht vor, dass auf den städtischen Friedhöfen Rasen-Gemeinschaftsgrabfelder für Sarg- und Urnenbestattungen eingerichtet werden, für die es seit einiger Zeit zunehmend Anfragen gibt. Die Verwaltung soll kurzfristig Vorschläge für eine Verbesserung der Kostensituation bei Friedhöfen vorlegen. Die SPD hält hierzu eine angemessene Reduzierung der bereit gehaltenen Flächen für weitere Grabstellen sowie eine Reduzierung des Pflegeaufwandes für sinnvoll. Die CDU hatte angeregt, mögliche Synergieeffekte durch Gespräche mit den Vertretern der kirchlichen Friedhöfe zu prüfen und außerdem eine Entbürokratisierung der Friedhofssatzung und ihrer zum Teil zu detaillierten Regelungen gefordert.

Artikel vom 03.04.2006