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Schweine müssen
im Stall bleiben

1000 Landwirte im Kreis betroffen

Vlotho/Herford (VZ). Die Auswirkungen der Schweinepest haben nun auch die Schweinehalter im Kreis Herford erreicht. Die Vierbeiner müssen im Stall bleiben.

Am 27. März ist im Kreis Recklinghausen in der Gemeinde Haltern ein vierter Fall von Schweinepest bekannt geworden. Betroffen ist ein Schweinemastbetrieb mit 1 200 Tieren, der nur 1 400 Meter von dem ursprünglichen Seuchengehöft entfernt liegt. Dieser erneute Ausbruch hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft veranlasst, für ganz Nordrhein-Westfalen ein grundsätzliches Transportverbot für Schweine anzuordnen. Diese Entscheidung ist vom zuständigen Bundesministerium im Rahmen einer Eilverordnung umgesetzt worden.
Nach Auskunft von Dr. Tanja Hochstetter vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind allein im Kreis Herford fast 1000 Schweinehalter mit insgesamt mehr als 140 000 Tieren von dieser Maßnahme betroffen. Bis auf weiteres müssen diese Tiere in ihren jeweiligen Ställen vor Ort verbleiben. Eine generelle Ausnahme sieht die Verordnung lediglich für den Transport von Schlachtschweinen zur unmittelbaren Schlachtung in eine in Nordrhein-Westfalen gelegene Schlachtstätte vor. Sofern ausnahmsweise die Schlachtung außerhalb von NRW erfolgen soll, ist hierfür die vorherige Genehmigung des Kreises Herford erforderlich.
Diese wird jedoch nur erteilt, wenn keine Gründe der Tierseuchenbekämpfung entgegenstehen und die für den Ort der Schlachtung zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilt. Der Transport von Zucht- und Nutzschweinen ist gänzlich untersagt.
Am kommenden Dienstag ist in Brüssel die nächste Sitzung des »Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit« geplant. Bis zu diesem Termin gilt es, die Kommission der EG zu überzeugen, dass es sich bei dem Ausbruch der Schweinepest im Kreis Recklinghausen nur um ein lokal begrenztes Seuchengeschehen handelt.

Artikel vom 31.03.2006