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Haftung nur in Ausnahmefällen

Volksbank-Vereinsforum: Rechtsanwalt Jörg Balk ist Referent


Gütersloh (WB). »Wir freuen uns, dass so viele Vereinsvorstände aus dem ganzen Geschäftsgebiet in die Gütersloher Volksbank-Zentrale gekommen sind, um sich über die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern zu informieren«, begrüßte Michael Deitert, Mitglied der Geschäftsleitung der Volksbank Gütersloh, mehr als 200 Vorstände, Abteilungsleiter und Mitglieder aus verschiedenen Vereinen des Geschäftsgebiets.
Ganz besonders begrüßte er den Referenten des Abends, Rechtsanwalt und Notar Jörg Balk: »Er ist nicht nur wegen seiner juristischen Laufbahn der ideale Referent, sondern auch weil er als Vorsitzender des größten Gütersloher Vereins aus der praktischen Erfahrung berichten kann«, so Michael Deitert weiter. Jörg Balk machte den anwesenden Vereinsvorständen gleich zu Anfang kräftig Mut: »Es gibt keinen Grund, in Panik zu verfallen«. Die Haftung bei nicht eingetragenen Vereinen ist auch geregelt, doch nach Möglichkeit sollte jede Vereinigung, die nicht als Kaffeekränzchen oder Skatclub agiert, sich ins Vereinsregister eintragen lassen. Denn die Vorstände haften für alle Risiken, die in einem nicht eingetragenen Verein auftreten.« Die Haftung beim e. V. sei ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, nur in Ausnahmen müssten ehrenamtliche Vorstände haften. So etwa bei Forderungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungseinrichtungen.
Das Ziel des Abends ging voll auf, die Zuhörer waren für das Thema sensibilisiert und erleichtert, dass bei ordnungsgemäßem Verhalten die persönliche Haftung kein Thema ist. Bei einem Imbiss gab es noch intensive Diskussionen unter der Gästen.

Artikel vom 30.03.2006