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Wer hat die Blumen im Kurpark gestohlen?

Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung des Gärtners ungültig

Von Karl Pickhardt
Bad Lippspringe (WV). Ausgerechnet in der Blumenstadt Bad Lippspringe sorgen verschwundene Pflanzen für Ärger. Ein städtischer Gärtner gilt im Rathaus als Bösewicht, weil er drei Fuhren Pflanzen aus dem Kaiser-Karls-Park beiseite geschafft haben soll.

Die heftig bestrittenen Vorwürfe hielten gestern vor dem Arbeitsgericht Paderborn nicht stand: Die fristlose Kündigung muss zurück genommen werden, urteilte Richterin Silke Petersen.
Irgendwer hat im vergangenen Sommer an einem Juni-Wochenende kistenweise Pflanzen und Blumen aus dem Badestädter Kurpark gestohlen. Böse Gerüchte machten die Runde: Ein städtischer Gärtner (42) soll der Blumendieb gewesen sein. Angeblich hätten sich sogar Augenzeugen gemeldet: Der Mann mit dem grünen Daumen sei samstags in aller Herrgottsfrühe kurz nach fünf Uhr im Park aufgetaucht und habe das 1700 Euro wertvolle Pflanzengut einkassiert.
Bürgermeister Willi Schmidt verließ sich offenbar auf Aussagen dieses Augenzeugen und unterschrieb eine fristlose Kündigung für den Gärtner, der länger als 15 Jahre in städtischen Diensten stand. Der wehrte sich und bestritt alles: Schließlich hätten etliche Menschen Gelegenheit gehabt, die Pflanzen an jenem Wochenende aus dem Kurpark zu stehlen.
So klagte der Gärtner mit Rechtsanwalt Professor Dr. Friedrich Wilhelm Meyer auf Rücknahme der fristlosen Kündigung und bekam gestern Recht am Arbeitsgericht. Dort erlebte Bürgermeister Willi Schmidt persönlich die Niederlage auf der Beklagtenbank.
Der vermeintliche Augenzeuge bestätigte zwar vor Gericht, dass er den Gärtner frühmorgens im Park gesehen habe. Einen Diebstahl oder Ladevorgang habe er dabei aber nicht beobachtet. Im Übrigen sehe er im Kurpark früh morgens öfter Gärtner: Sie verscheuchten dort Rehe, die sich gerne über Stiefmütterchen hermachten.
Entscheidend für den Sieg des Gärtners vor Gericht waren gestern jedoch formelle Fehler: »Der Personalrat ist nicht richtig angehört worden«, sagte Richterin Petersen.(AZ 3 Ca 1238/05)

Artikel vom 30.03.2006