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Verordnung gegen
die Schweinepest

Tiere nur noch eingeschränkt transportieren


Kreis Höxter (WB). Der Veterinärdienst des Kreises Höxter weist darauf hin, dass am heutigen Donnerstag eine Eilverordnung des Bundes zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Schweinepest in Kraft tritt. Nachdem ein weiterer Ausbruch der Schweinepest in einem Mastbestand im Kreis Recklinghausen festgestellt wurde, sind wesentliche Einschränkungen im Handel mit Schweinen für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt worden. Damit sind auch die Schweinehaltungen und Schlachtbetriebe im Kreis Höxter betroffen.
Innerhalb des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen dürfen Schweine nicht transportiert werden. Mit einer Ausnahme: Schlachtschweine aus nordrhein-westfälischen Betrieben dürfen ohne Einschränkungen innerhalb von NRW zu Schlachtstätten transportiert werden.
Beim Transport von Schlachtschweinen zu Schlachthöfen in andere Bundesländer ist jedoch vorab eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes erforderlich. Schlachthöfe innerhalb Nordrhein-Westfalens dürfen auch mit Schlachtschweinen aus anderen Bundesländern beliefert werden - allerdings nur, wenn dies dem jeweils zuständigen Veterinäramt zuvor angezeigt wurde und der Transport gemäß der dort erteilten Anweisungen erfolgt.
Der Veterinärdienst des Kreises steht den Schweinehaltern und Schlachtbetrieben unter den Telefonnummern 05271 / 965-268 oder 965-269 zur Verfügung.

Artikel vom 30.03.2006