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Abbrennen von Osterfeuern
grundsätzlich nicht erlaubt

Stadt gibt Tipps zur Entsorgung von Gartenabfall


Bünde (BZ). Die Stadtverwaltung Bünde weist anlässlich des bevorstehenden Osterfestes darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Gestattet sind nur solche Feuer, die traditionsgemäß im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt werden, wobei Nachbarschaft und Allgemeinheit nicht erheblich belästigt werden dürfen. Selbst wenn hierbei vorschriftsgemäß nur scheinbar harmlose Materialien wie unbehandeltes Holz und andere pflanzliche Rückstände verbrannt werden, wird dennoch durch das Feuer die Umwelt geschädigt. Wegen der vergleichsweise geringen Temperaturen entstehen zahlreiche Schadstoffe.
Umweltfreundliche Alternativen für die Entsorgung von Gartenabfällen gibt es genügend:
¥ Die nächste kostenlose Häckselaktion am Holtackerfriedhof findet vom 26. bis 29. April statt.
¥ Häckselarbeiten kann man auch für 15 Euro pro Kubikmeter Rohmaterial bei sich zu Hause durchführen lassen. Anmeldungen nimmt die Abfallberatung der Stadt Bünde entgegen.
¥ Die Fa. Kompotec, Dornbreede 62 in Enger/Belke-Steinbeck bietet die Entsorgung von Gartenabfällen an (Preis für PKW Kleinmengen: 4,20 Euro pauschal, größere Mengen nach Gewicht). Außerdem können Gartenbesitzer Gartenabfälle bei den örtlichen Abfallbeseitigungsfirmen anliefern oder mit Mulden abholen lassen.
¥ Äste und Zweige können - mit einem Bindfaden zu einem Bündel zusammengebunden - wie Sperrgut abgeholt werden. Ein Bündel (von einer Person bequem zu tragen) kostet 2,50 Euro.
Weitere Informationen erteilt die Umwelt- und Abfallberatung der Stadt Bünde unter der Rufnummer 161266.

Artikel vom 31.03.2006