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Neuregelungen
für Osterfeuer

Meldefrist läuft bis zum 5. April

Lübbecke (WB). Die Osterzeit rückt näher und damit auch die traditionellen Osterfeuer. Das Lübbecker Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang auf neue Regelungen für Osterfeuer hin, die in der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Lübbecke enthalten sind.

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist dem Ordnungsamt der Stadt Lübbecke mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Vorlage eines Lageplanes und unter Benennung einer volljährigen Aufsichtsperson anzuzeigen. In diesem Jahr läuft die Meldefrist bis Mittwoch, 5. April. Abgebrannt werden dürfen Osterfeuer von Ostersamstag bis Ostermontag. Es gelten folgende Bestimmungen:
l Der Verbrennungsort muss außerhalb der geschlossenen Ortslage liegen, 100 Meter von bewohnbaren Gebäuden, Wäldern, Mooren und Heiden, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen, 25 m von Hecken, Gebüschen und ähnlichen Anpflanzungen und 10 Meter von Wirtschaftswegen entfernt liegen.
l Der Verbrennungsort darf erst verlassen werden, wenn das Feuer vollständig erloschen ist, gegebenenfalls ist eine Brandwache einzurichten. Außerdem sind alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit Personen, insbesondere Kinder und auch der Straßenverkehr nicht gefährdet werden.
l Es dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände verbrannt werden. Das gilt auch für das Anzünden. Das zur Verbrennung vorgesehene Material darf erst unmittelbar vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. Sollte gesammeltes Brennmaterial bereits länger am Verbrennungsort liegen, ist es vor dem Anzünden umzuschichten, um Kleintieren und Vögeln, die sich in derartigen Haufen aufhalten, die Flucht zu ermöglichen. Das Feuer ist deshalb zunächst nur von einer Seite aus in Brand zu setzen. Die Nichtbeachtung der Vorschriften zum Schutz der Tiere kann strafrechtliche Folgen haben.
Bisher erteilte die Stadt Lübbecke Einzelbescheide, die die genannten Bestimmungen als Auflagen enthielten. Auf diese Bescheide wird künftig verzichtet. Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder, der ein Osterfeuer veranstaltet, selbst für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich bleibt. Bei der Stadt Lübbecke kann ein Merkblatt mit den Bestimmungen zum Abbrennen von Osterfeuern angefordert werden, Ansprechpartner ist Reinhard Dubbert, Telefon: 0 57 41 / 27 61 25.

Artikel vom 29.03.2006