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S t a d t L ö h n e
Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Löhne »Wohngebiet im Bereich der Straßen In der Lake, Frieweg, Benningsfeld«
1.
Neufassung des räumlichen Geltungsbereiches
Der Rat hat am 23. 3. 2006 den Beschluss gefasst, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 neu zu begrenzen.
Die neu gefassten Grenzen des aufzustellenden Bebauungsplanes (Geltungsbereich 1) sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochen Linie dargestellt.

2.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Planbegründung werden gem.§ 3 (2) BauGB in der Zeit vom 11. 4. 2006 bis zum 11. 5. 2006 während der Dienststunden im Rathaus, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne, Bauamt, Sachgebiet Planung und Umwelt, Zimmer-Nr. U 169 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann bei der o. a. Dienststelle Anregungen zu den beabsichtigten Bebauungsplanfestsetzungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 der Stadt Löhne »Wohngebiet im Bereich der Straßen In der Lake, Frieweg, Benningsfeld« wird ab heute für die Dauer einer Woche im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne ausgehängt. Sie kann auch auf der Internetseite der Stadt Löhne www.loehne.de eingesehen werden.
Löhne, den 28. März 2006
Veröffentlicht am 1. April 2006
gez. Quernheim

Artikel vom 01.04.2006