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Amtliche Bekanntmachung
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird ab dem 10.04.06 im Trassenbereich der A 30-Nordumgehung Bad Oeynhausen Vermessungsarbeiten durchführen. Die weiteren Vermessungsdaten, auf dem Stadtgebiet von Bad Oeynhausen und Löhne, werden zur digitalen Ergänzung des Entwurfes und zur Lösung von Detailplanungen benötigt. Das eventuelle Betreten von Privatgrundstücken erfolgt dabei auf Grundlage des § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird in der Zeit vom 24.04. bis 31.05.06 Bohrungen und Sondierungen zur Erstellung eines Bodengutachtens durchzuführen. Folgende Grundstücke sind betroffen: Gemarkung Eidinghausen, Flur 10, Flurstück 255; Flur 12, Flurstück 490; Flur 11, Flurstücke 399, 109/1, 106/1, 101, 100, 98 und Gemarkung Dehme, Flur 4, Flurstücke 8, 1017, 174/1, 173/1, 561, 1039, 926. Das Betreten der o.g. Grundstücke erfolgt dabei auf Grundlage des § 16a Bundesfernstraßengesetz (FstrG). Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Projektgruppe A30 in der Niederlassung Minden, Marienstraße 124, 32425 Minden (Tel.: 0571/94560), zur Verfügung. Der ausführliche Bekanntmachungstext für die Stadt Bad Oeynhausen kann in der Zeit vom 30.03.2006 bis 28.04.2006 an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.

Artikel vom 30.03.2006