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Mit Vorurteilen aufräumen

Landtagsabgeordnete beim Kamingespräch der FDP

Detmold-Hiddesen (SZ). »Wir möchten aufräumen mit Vorurteilen, bieten Informationen statt Halbwissen.« Mit diesen Worten definierte der Detmolder FDP-Stadtverbandsvorsitzende Horst J.W. Grumich das Ziel eines Kamingespräch mit der lippischen FDP-Landtagsabgeordneten Ingrid Pieper-von Heiden in Hiddesen.

Die schulpolitische Sprecherin ihrer Fraktion erfüllte diese Vorgabe voll und ganz: »Ihr sehr lebendiger Vortrag hilft uns hier vor Ort in der schulpolitischen Diskussion«, lobte Friedrich Wilhelm Rödding, schulpolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion, seine Kollegin aus dem Landtag.
Trotz rückläufiger Schülerzahlen investiere das Land in diesem Jahr zwei Milliarden Euro zusätzlich in das Schulsystem, unterstrich Pieper-von Heiden den Stellenwert der Bildung. Die meisten Ausgaben kämen zusätzlichen Lehrerstellen zugute. Derzeit sei landesweit eine mehr als hundertprozentige Lehrerversorgung erreicht. Dieser Wert solle noch um fünf Prozentpunkte steigen, um eine Stellenreserve vorhalten zu können. Von den neuen Lehrerstellen hätten bereits die offenen Ganztagsgrundschulen profitiert. Der Primarbereich solle auch weiter gestärkt werden. Die geplanten Ganztagshauptschulen würden ebenfalls überdurchschnittlich mit Lehrern ausgestattet.
Zur Diskussion um die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen von Grundschulen bezog die Abgeordnete deutlich Position: Jedes Kind erhalte ein Recht auf den Besuch der seinem Wohnort nächstgelegenen Grundschule und auch nur diese Grundschule zähle, wenn es um die Erstattung von Schülerfahrtkosten gehe. »Einen Schultourismus auf Kosten der Steuerzahler will niemand«, sagte die Abgeordnete. Eine freie Wahl der Grundschule sei aber immer dann möglich, wenn es an einer entfernter gelegenen Grundschule noch freie Plätze gebe. Diese Kapazitäten stünden den Kindern offen, die eine Grundschule aufgrund ihres besonderen Profils oder aus anderen Gründen besuchen wollten.
Sehr differenziert sei auch das weitere »Aufregerthema« rund ums neue Schulgesetz, die Ver-bindlichkeit des Grundschulgutachtens bei der Auswahl der weiterführenden Schulform, zu betrachten, meinte Pieper-von Heiden. Zwar sehe das neue Schulgesetz tatsächlich vor, die Bedeutung des Gutachtens aufzuwerten. Dieser Schritt bedeute aber nicht das Ende der freien Schulwahl nach der vierten Klasse. Es solle nämlich nur dann keine Veto-Möglichkeit der Eltern gegen das Gutachten mehr geben, wenn der geplante Prognoseunterricht für das Kind eindeutig negativ ausgegangen sei.
Andererseits wiederum werde es in Zukunft bessere Chancen eines Aufstiegs in die jeweils höhere Schulform geben, weil jeder Schüler ab der Klasse fünf nach Ende jeden Schuljahrs bei guten Noten in den Kernfächern in die nächst höhere Schule wechseln könne, sagte Pieper-von-Heiden.

Artikel vom 29.03.2006