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Ende der Wettbüros wahrscheinlich


Von Friederike Niemeyer
Steinhagen (WB). Das lang erwartete Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Wettanbieter ist gestern gesprochen worden und bringt mehr Klarheit. Nach dem Willen der Karlsruher Richter soll das staatliche Monopol auf Sportwetten erhalten bleiben, bis Ende 2007 soll aber der Schutz der Bürger besser eingearbeitet werden. »Das könnte dann zu Werbe-Einschränkungen oder Warnhinweisen ähnlich wie auf Zigarettenschachteln führen«, meinte Bürgermeister Klaus Besser auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTes.
Die neue Rechtslage, so die erste Einschätzung des Steinhagener Bürgermeisters, werde wohl dazu führen, dass die beiden in Steinhagen am Kirchplatz betriebenen Wettbüros ihr Sportwettangebot aufgeben müssen. »Zumindest bis Ende 2007 sind private Sportwetten nun eindeutig illegal«, sagte Besser. »Die Bielefelder Staatsanwaltschaft wird ermitteln.« Neben dem Strafantrag hatte die Gemeinde auch eine Ordnungsverfügung auf Schließung erlassen. Dagegen hatte der Rechtsanwalt der Betreiber Widerspruch eingelegt. Der Bürgermeister kündigte an, dass jetzt der Kreis Gütersloh als Widerspruchbehörde mit der Sache betraut werde. Vermutlich könnten die Schließungen bereits in den nächsten Wochen durchgesetzt werden.

Artikel vom 29.03.2006