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Öffentliche Bekanntmachung
Folgende öffentliche Bekanntmachung der Stadt Halle (Westf.) wird ab dem 29.03.2006 für die Dauer von mindestens einer Woche an die Bekanntmachungstafel am Rathaus I, Ravensberger Str. 1, Halle (Westf.), angeschlagen und im Internet unter www.hallewestfalen.de nachzulesen sein:
Nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind Rats- und Ausschussmitglieder verpflichtet, gegenüber der Bürgermeisterin schriftlich Auskunft über ihre beruflichen oder ehrenamtlichen
Betätigungen zu geben.
Diese eingereichten Auskünfte werden ab dem 03.04.2006 während der Dienststunden im Ratsbüro des Rathauses I (Zimmer 112) zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger bereitgehalten.
Halle (Westf.), 27.03.2006
Anne-E. Rodenbrock-Wesselmann
Bürgermeisterin

Artikel vom 29.03.2006