29.03.2006
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Nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind Rats- und Ausschussmitglieder verpflichtet, gegenüber der Bürgermeisterin schriftlich Auskunft über ihre beruflichen oder ehrenamtlichen
Betätigungen zu geben.
Diese eingereichten Auskünfte werden ab dem 03.04.2006 während der Dienststunden im Ratsbüro des Rathauses I (Zimmer 112) zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger bereitgehalten.
Halle (Westf.), 27.03.2006
Bürgermeisterin
Artikel vom 29.03.2006