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Im Visier der
Steuerfahndung

Lebensversicherungen werden überprüft

Von Martin Schrahe
Nachdem in den letzten Jahren das Netz um Steuerhinterzieher immer enger gezogen wurde, wollen die Finanzbehörden offensichtlich jetzt auch verstärkt gegen Kunden von Lebensversicherungen vorgehen.

In der Vergangenheit war es relativ einfach, den Fiskus hinters Licht zu führen - und Steuerhinterziehung galt für viele als Kavaliersdelikt. Nachdem Kontoabfragen Bargeldkontrollen an den Grenzen und Durchsuchungen bei Banken den Steuerhinterziehern zunehmend das Leben schwer gemacht haben, ist nunmehr das Schlupfloch »Lebensversicherungen« ins Visier des Fiskus geraten. In den 90er Jahren wurden Zinsen und Spekulationsgewinne dem Fiskus häufig verschwiegen, weil die Behörden kaum Möglichkeiten hatten, diese Informationen legal zu erhalten. Steuerpflichtige verlegten ihre Konten nach Luxemburg, in die Schweiz oder nach Österreich, um der deutschen Zinsabschlagsteuer zu entgehen. Einige steckten diese Ersparnisse in Lebensversicherungen, wo das Geld zwölf Jahre von der Bildfläche verschwand und dann wegen der Verjährungsfristen als Weißgeld wieder auftauchte. Wohlgemerkt, soweit es sich um versteuerte Einkünfte handelte, war diese Gestaltung auch legal. Aber es gab auch Lebensversicherungskunden, die Schwarzgeld auf diese Weise in Weißgeld über den Zwölf-Jahreszeitraum verwandeln wollten. Diese Personen sind nun ins Visier der Fahndung geraten. Wer es versäumt hat, 2004 von Hans Eichels Amnestiegesetz Gebrauch zu machen, sollte sich möglichst umgehend mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen, um gegebenenfalls noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können. Betroffen sollen sein: Kapital- und Rentenversicherungen, bei denen laufende Beitragszahlungen von mehr als 10.000 Euro p. a., Einmalzahlungen von mehr als 50.000 Euro oder Bareinzahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland von mehr als 10.000 Euro getätigt wurden.

Artikel vom 01.04.2006