Kreis Minden-Lübbecke (WB). Arbeitgeber, die im abgelaufenen Kalenderjahr durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätze besetzt hatten, müssen dies der Agentur für Arbeit bis zum 31. März anzeigen. Fristverlängerung ist nicht möglich. Bei verspätet gezahlten Ausgleichsabgaben drohen Säumniszuschläge an das Integrationsamt.