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Heizölanlagen überprüfen lassen


Altkreis Halle (WB). Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Heizöl, Vergaser- und Dieselkraftstoff) mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als einem Kubikmeter betreibt, muss diese bis zum Jahresende überprüfen lassen, sofern eine Überprüfung bisher nicht erfolgt ist. Darauf weist jetzt die untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh hin.
Der Betreiber hat vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung unterirdische Behälter und Rohrleitungen grundsätzlich durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Ebenso prüfpflichtig sind Anlagen mit oberirdischen Anlagenteilen für wassergefährdende Flüssigkeiten und feste Stoffe, die mit wassergefährdenden Flüssigkeiten behaftet sind, mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als einem Kubikmeter.
Weitere Auskünfte: Unteren Wasserbehörde, % 05241/85-2629 und -2633.

Artikel vom 24.03.2006