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Mit 1,98 Promille am Steuer

55-jähriger Wertheraner muss 1 350 Euro Strafe zahlen


Werther/Halle (dh). Weil er mit knapp zwei Promille Auto gefahren sein soll, ist ein 55-jähriger Wertheraner am Montag vom Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe zu 1 350 Euro und zu vier Monaten Führerschein-Entzug verurteilt worden.
Der Angeklagte war am 23. Juli 2005 gegen 12.30 Uhr auf der Enger Straße in Richtung Ziegelstraße unterwegs. Dabei fiel er dem Fahrer des nachfolgenden Wagens auf, weil er starke Schlangenlinien fuhr. In der Ziegelstraße stoppte der Angeklagte. »Noch bevor wir aussteigen konnten, um zu fragen, ob ihm etwas fehle, fuhr er wieder weiter«, erklärte der Zeuge, der dem Beklagten bis auf ein Grundstück an der Schröttinghauser Straße gefolgt war. Dann informierte er die Polizei.
Als sie das Grundstück erreicht hätten, habe der Angeklagte die Hecke geschnitten, sagten die beiden Polizisten aus. Er habe stark nach Alkohol gerochen. Der Besitzer des Hofes, auf dem der Beklagte aushilft, bestätigte, dass der 55-Jährige nach seiner Ankunft Alkohol getrunken habe.
Darauf berief sich auch der Anwalt, dessen Mandant sich zu den Vorwürfen nicht äußern wollte. Er habe nachgetrunken, hieß es. Sich in der Zeit zwischen dem Polizeiruf und dem Eintreffen der Polizei 1,98 Promille anzutrinken, hielten Staatsanwaltschaft und Gericht allerdings für sehr unwahrscheinlich.

Artikel vom 22.03.2006