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Aus der Tonne »verbannt«

Elektroschrott: neues Gesetz - Annahme in Lübbecke ab 1. April

Lübbecke (WB/jug). Am 24. März ist es soweit. Von da an gilt: defekte Toaster, kaputte Bügeleisen, ausrangierte Laptops und andere Elektro(nik)-Altgeräte sind vom Hausmüll fernzuhalten. Ob große wie Kühlschränke oder kleine wie Handys, ausgediente Geräte müssen getrennt gesammelt werden, so sieht es das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor. In Lübbecke beginnt die praktische Umsetzung eine Woche später, und zwar ab Samstag, 1. April.

Von da an können die entsprechenden Geräte (vgl. Infobox) jeweils jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr auf dem Gelände der Firma Aussieker, Benzstraße 3, kostenlos abgegeben werden. Die Stadt Lübbecke hält die Übersicht auf ihrer Homepage unter dem Stichwort Abfallkalender bereit.
Zu den Vorschriften im Detail sowie den speziellen Rücknahme-Angeboten im Kreis Minden-Lübbecke hat auch die Abfallberatung der Verbraucherzentrale NRW wichtige Hinweise parat:
Kommunen: Neben der kostenlosen Annahme ausgedienter Geräte aus privaten Haushalten böten viele Kommunen zusätzlich die kostenpflichtige Sammlung bestimmter Geräte über den Sperrmüll an. Was sich auf den kommunalen Höfen ansammelt, müssen die Hersteller der Geräte auf eigene Kosten abholen, recyceln oder sachgerecht entsorgen.
Kosten für Verbraucher: An den kommunalen Sammelstellen können die Geräte unentgeltlich abgegeben werden. Die Kosten der Kommunen für Annahme und Vorsortierung werden pauschal auf die Abfallgebühren umgelegt. Für den Service, ausgediente Elektrogeräte über den Sperrmüll einzusammeln, können die Kommunen eine Gebühr ansetzen.
Hersteller und Handel: Beide müssen vom Verbraucher direkt keine Geräte annehmen. Tun sie es freiwillig, muss auch ihr Service kostenlos sein. Ausnahme: Die Firma holt das ausrangierte Gerät ab. Dann können Transportkosten anfallen. Wer Mikrowelle oder Rasierapparat neu kauft, fragt am besten gleich, ob das alte Gerät zurückgegeben werden kann.
Schad- und Wertstoffe: Das Elektrogeräte-Gesetz soll dazu beitragen, dass die stetig wachsenden Berge von Elektroschrott nicht mehr im Restmüll oder sogar achtlos in der Umwelt landen. In den Elektro(nik)-Geräten steckten viele Schadstoffe wie Schwermetalle, aber auch Flammschutzmittel und FCKW. Umgekehrt ließen sich aus Geräten auch wertvolle Stoffe gewinnen wie etwa Gold, Platin und sortenreine Kunststoffe. Je nach Gerätetyp sieht das neue Gesetz vor, dass 50 bis 80 Prozent recycelt werden müssen.
Symbol »durchgestrichene Mülltonne«: Elektro(nik)-Geräte, die nach dem 23. März verkauft werden, müssen zur Erinnerung an die neuen Vorschriften mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Aber: Die Rückgabepflicht gilt auch für nicht gekennzeichnete Alt-Geräte.
Weitere Infos und Beratung gibt's bei der Abfallberatung der Verbraucherzentrale in der Beratungsstelle Minden (05 71 / 2 83 30 und der Infostelle Espelkamp, 0 57 72 / 93 69 22.
www.verbraucherzentrale-nrw.de/elektroschrott

Artikel vom 22.03.2006