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Osterfeuer nicht
ohne Erlaubnis
Rheda-Wiedenbrück (pbm). Ostern steht vor der Tür, und so manches Osterfeuer wird geplant. Die Genehmigung muss jedoch beantragt werden, da das Abbrennen grundsätzlich erlaubnispflichtig ist - bei Brauchtumsfeuern, die schon Tradition sind, ist das kein Problem. Wer in den vergangenen Jahren ein Osterfeuer angemeldet hat und auch 2006 noch darauf verzichten möchte, kann schriftlich beim Fachbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Erlaubnis beantragen. Die Voraussetzungen: Der Reisighaufen darf höchstens vier Meter lang und breit sowie 2,50 Meter hoch sein. Der Mindestabstand zu Gebäuden beträgt 100 Meter. Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; Sperrmüll, Papier, Kunststoffe, Altöl und ähnliches sind auch zum Anfeuern nicht erlaubt. Bis zum Erlöschen des Feuers muss eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Zum Schluss noch vorhandene Glut muss mit Erde abgedeckt werden. Zum Schutz der Tiere ist der Reisighaufen unmittelbar vor dem Abbrennen vollständig umzuschichten.
Weitere Infos bei Thorsten Zwick,% 963-326, Zimmer 10 im Rathaus in Rheda.

Artikel vom 22.03.2006