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Schein ist weg
und Sperrfrist

Amtsgericht ahndet Unfallflucht

Enger/Herford (cl). Der 28-jährige Elektroinstallateur Björn M. (Name geändert) aus Steinhagen ist jetzt wegen einer Unfallflucht am 24. Oktober 2005 zu 1575 Euro Geldstrafe (45 Tagessätze) verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte außerdem eine Sperre.

Dem Mann wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine neun Monate dauernde Sperrfrist festgesetzt. Dabei war der Angeklagte nach dem Tattag unbehelligt weitergefahren. Das Amtsgericht Halle/W. hatte zwar den Entzug am 5. Dezember 2005 beschlossen und die örtliche Polizei gebeten, den Führerschein zu beschlagnahmen. Doch dort war der Vorgang offensichtlich untergegangen.
Der Angeklagte konnte noch dazu noch ergänzen, dass er mit seinem Fahrzeug am 8. Februar in eine Routinekontrolle der Polizei geraten war. Dabei hatte ein Beamter seinen Führerschein mit zum Streifenwagen genommen und ihn nach ergebnisloser Prüfung wieder ausgehändigt. Nach der jetzigen Entscheidung droht dem Monteur der Verlust des Arbeitsplatzes.
Die vorgeworfene Unfallflucht war atypisch gewesen: Es hatte zwar in Enger an der Schillerstraße einen Zusammenstoß zweier Autos gegeben, den hatte aber eindeutig eine Frau mit ihrem Audi verschuldet. Ihr Fahrzeug hatte 275 000 gefahrene Kilometer auf dem Tacho und mit 1300 Euro Totalschaden.
Auch der BMW von Björn M. wurde schwer beschädigt, aber er fuhr unter Schock weiter zu seinem Bruder nach Versmold. Auch als Unschuldiger hätte er auf das Eintreffen der Polizei warten müssen.
An jenem Montag war er jedoch durcheinander gewesen, denn seine Freundin habe ihm am Vortag den Laufpass gegeben. Er wollte sich deshalb bei Mutter und Bruder in Bünde nach eigenen Angaben ausheulen, traf beide aber nicht an. Der Bruder in Versmold ging am nächsten Tag mit M. zur Polizei. Doch die Mutter, die telefonisch unterrichtet worden war, hatte schon bei der Polizei in Enger angerufen und gesagt, dass ihr Sohn Unfallbeteiligter gewesen war.
Negativ fiel bei dem Angeklagten ins Gewicht, dass er am 26. April 2004 schon verurteilt worden war. Es wurde wegen Fahrerflucht eine Geldstrafe verhängt.

Artikel vom 22.03.2006