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Die Prämie
für das Bauen

Mögliche Zuschüsse vom Staat


Gütersloh (WB). In den vergangenen Wochen wurden Millionen Kunden der Bausparkassen mit ihren Jahreskontoauszügen versorgt. Die Sendung besteht normalerweise aus einem persönlichen Anschreiben, dem Kontoauszug, dem WoP-Antrag und der Jahresbescheinigung über Kapitalerträge.
Bausparer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) auf dem Bausparvertrag anlegen, können sich darüber hinaus mit der VL-Bescheinigung auf ein weiteres Formular »freuen«. Bei all den Formularen den Überblick zu behalten, fällt schwer.
Alleinstehende Bausparer erhalten die 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen auf den Bausparvertrag bis maximal 512 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der förderungsfähige Betrag auf bis zu 1024 Euro. Allerdings sind gewisse Einkommensgrenzen zu beachten. 25 600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51 200 Euro bei Verheirateten. Da dabei das zu versteuernde Jahreseinkommen zu Grunde gelegt wird, kann das Bruttoeinkommen, abhängig von den persönlichen Freibeträgen, noch deutlich über diesem Betrag liegen. Jugendliche sind bereits ab dem 16. Lebensjahr prämienberechtigt. Damit die staatliche Unterstützung von bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie den Vertragsinhabern gutgeschrieben werden kann, muss der Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei der Hausbank oder direkt bei der Bausparkasse eingereicht werden. Darüber hinaus kann der Sparer vermögenswirksame Leistungen (vL) bis zu 470 Euro auf dem Bausparvertrag anlegen, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise übernimmt.

Artikel vom 24.03.2006