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Kreis verzichtet auf
Berufungs-Verfahren

Kompromiss im Schilderstellen-Streit


Kreis Gütersloh (rec). Der Kreis Gütersloh verzichtet auf eine Berufung im Streit um die Schilderstellen-Vergabe beim Straßenverkehrsamt. Dennoch darf die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die Prägestelle bis zum Ende des Vertrages am 30. November 2009 weiter betreiben.
Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Kreis und der vor Gericht siegreichen Christoph Kroschke AG vor. Dieser Vereinbarung zufolge verpflichtet sich der Kreis, Neuvermietungen der Schilderprägestellen künftig nur nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vorzunehmen. Mit dem Verzicht auf die Berufung wiederum hat die Kroschke AG nun ein bundesweit geltendes Musterurteil erstritten. So lobt Landrat Sven-Georg Adenauer an diesem Vergleich, dass die Belange der zurzeit in der Schilderstelle beschäftigten behinderten Menschen berücksichtigt würden. Knut Nolte, Vorstandsvorsitzender der Christoph Kroschke AG, hebt wiederum den Schutz der gesetzlich verankerten Wettbewerbsfreiheit hervor, die in Zukunft gewährleistet sei. Die Kroschke AG sei sozial stark engagiert: »Wir haben nicht gegen die Behinderten prozessiert, sondern dafür, dass alle Unternehmen die Chance haben, Räume anzumieten, darin Geld zu verdienen und - wie wir es tun - auch zu sozialen Zwecken einzusetzen.«
Vor dem Urteil des Landgerichtes Dortmund hatte sich der Kreis nicht in der Lage gesehen, solch einen Kompromiss einzugehen. Die Kartellkammer des Landgerichtes hatte festgestellt, dass soziale Zwecke ein faires, transparentes Vermietungsverfahren nicht ersetzen können.

Artikel vom 21.03.2006