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E-Schrott ist
nun kostenlos

Neues Gesetz ab kommenden Freitag

Halle (abe). In Zeiten, wo alles teurer wird und der Bürger immer mehr »bluten« muss, kommt diese Nachricht schon fast einer Sensation gleich: Vom kommenden Freitag an können die Bürger im Altkreis Halle Elektroschrott wie Handy, Waschmaschine oder Kühlschrank kostenlos entsorgen.

Egal ob Computer, die elektrische Zahnbürste oder der Fön: Vom 24. März an sind die Städte und Gemeinden sowie Hersteller und Händler verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. So sieht es das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor. Bislang mussten die Bürger für die Entsorgung je nach Größe des Geräts zahlen.
Kaum ein Markt in Europa wächst so schnell, wie der für Elektro- und Elektronikgeräte. Nahezu täglich finden wir Werbung über neue Computer, Waschmaschinen oder DVD-Player in der Post. In der Folge wandern auch immer mehr Elektrogeräte in den Müll. Damit wertvolle Ressourcen nicht weiter verschwendet werden und der Elektroschrott die Umwelt mit schädlichen Substanzen belastet, wurden in den Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh bereits seit Jahren alte Elektrogeräte getrennt gesammelt, sortiert und aufgearbeitet.
Zum 24. März werden die Erfassung und die Wiederverwendung durch das ElektroG neu geregelt. Dieses Gesetz beruht auf einer europäischen Gesetzgebung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bürger ihre Elektroaltgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgen, sondern müssen diese an den dafür vorgesehenen Sammelstellen abgeben. Als Sammelstellen gelten zum Beispiel die Recyclinghöfe, allen voran aber der Entsorgungspunkt Nord, Dahlbreede 1a, in Halle.
Hier erfüllen die Städte und Gemeinden aus dem Nordkreis und die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) die Anforderungen aus dem ElektroG gemeinsam. Der angelieferte Elektroschrott wird in fünf Gruppen sortiert, das Personal der GEG sowie Mitarbeiter der Gesellschaft für Ausbildung und Berufsförderung (GAB) sind den Bürgern behilflich.
Während die Annahme des haushaltsüblichen Elektroschrotts vom Bürger kostenlos durch den öffentlichen Entsorgungsträger erfolgt, sind bei der Abgabe von Geräten aus Sammlungen des Handels und des Gewerbes einige Punkte zu beachten: Der Handel kann kostenlos an den Sammelstellen anliefern, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das angelieferte Gerät aus einem privaten Haushalt der Stadt beziehungsweise Gemeinde stammt. Um das belegen zu können, wird den Händlern empfohlen, eine entsprechende Rücknahmeliste zu führen. Sie wird bei der Abgabe der Geräte stichprobenhaft vom Personal auf den Recyclinghöfen überprüft. Aus dem Gewerbe werden nur die Geräte kostenlos zurückgenommen, die in ihrer Art und Beschaffenheit mit haushaltüblichen Geräten vergleichbar sind. Bei der Anlieferung an den Sammelstellen sollte die Zahl von fünf Geräten pro Geräteart nicht überschritten werden.
Für Fragen steht Ilka Schwale unter %  05241/85-2739 Rede und Antwort.

Artikel vom 17.03.2006