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BGH bestätigt das
Salzpudding-Urteil


Karlsruhe (dpa). Im Prozess um die Vergiftung eines Mädchens (4) mit versalzenen Pudding bleibt es bei einer Bewährungsstrafe für die Stiefmutter. Der Bundesgerichtshof verwarf gestern die Revision der Großeltern. Die damals 23-Jährige Stiefmutter hatte das Kind 2004 gezwungen, »als Strafe« den Pudding zu essen, in den es 30 Gramm Salz eingerührt hatte. Die Frau wusste nicht, dass schon 0,5 Gramm Salz pro Kilo Körpergewicht tödlich sein kann.

Artikel vom 17.03.2006