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Viereinhalb
Jahre für Dealer

Betreiber von Vereinsheim schuldig

Borgholzhausen/Bielefeld (uko). Viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe soll der Betreiber des türkischen Vereinshauses am Hengbergweg absitzen. Das hat gestern das Landgericht Bielefeld entschieden, das den 32-jährigen Rikayi C. für insgesamt 13 Fälle des Rauschgifthandels schuldig sprach. Das Urteil entspricht exakt dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Das türkische Café und Vereinslokal war am 7. Juni 2005 von der Kriminalpolizei durchsucht und ausgehoben worden. Besonders »zimperlich und sensibel«, so rekapitulierte Kammervorsitzender Wolfgang Korte, seien die Polizeibeamten dabei nicht vorgegangen. Und das habe einen triftigen Grund gehabt: Ricayi C. war den Behörden wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Waffengesetz einschlägig bekannt.
Im Haus entdeckten die Drogenfahnder Reste von Marihuana und übliche Drogenutensilien wie Feinwaagen. In einem Tresor lagen neben einer Waffe 3400 Euro. Hinter dem Tresen im Vereinshaus stand Ricayi C., der bis zuletzt die Verantwortung für den Drogenhandel vehement bestritt.
Umfangreiche Telefonüberwachungen hatten die Drogenfahnder zuvor auf die Spur des Borgholzhausener Marihuana-Ringes geführt. Zeitgleich zur Durchsuchung am Hengbergweg war auch der Bielefelder Nico G. festgenommen worden. Der 25-Jährige hatte - nach eigener Aussage - das Bargeld in der Teestube deponiert und dafür fast ein Kilogramm Marihuana erhalten, das er zuvor als »ganzes Hähnchen« bestellt hatte.
Dass ausgerechnet Nico G. in seinem eigenen Prozess vor dem Amtsgericht Bielefeld vor wenigen Wochen einen Rückzieher machte und als Drahtzieher einen Russen namens »Vitali« bezichtigte, nahm das Gericht dem Zeugen nicht ab. Zu dicht sei die Indizien- und Beweiskette, die den Angeklagten Ricayi C. als Organisator der Drogengeschäfte belaste. Entscheidend sahen die Richter die gestrigen Zeugenaussagen der beiden Brüder des Türken an, die vergeblich versucht hatten, ihren ältesten Bruder zu entlasten. In einem Detail hatten die Verwandten indes dem Gericht eine untrügliche Vorlage gegeben: Beide Zeugen erklärten, es sei in türkischen Familien stets der Älteste, der »das Sagen habe«.
Kortes Konsequenz: »Diese Zeugen haben gelogen, und das schreiben wir in das schriftliche Urteil, damit das Folgen hat.« Die Staatsanwältin wird demnach ein Verfahren wegen Falschaussage einleiten.

Artikel vom 17.03.2006