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Kreis speckt
neue GmbH
kräftig ab

Wirtschaftsförderung

Von Stephan Rechlin
Kreis Gütersloh (WB). Ein deutlich abgespecktes Budget, präzisere Aufgabenstellung, offene Beitrittsmöglichkeiten - die Eckwerte zur Gründung der neuen Wirtschaftsförderungs-GmbH kommen den Kritikern der bisherigen Vereinslösung weit entgegen.

Statt mit 700 000 Euro soll die GmbH im ersten Jahr mit 200 000 Euro, ab kommendem Jahr mit 400 000 Euro auskommen. Den Zuschuss will allein der Kreis zahlen. Statt eines ausufernden Aufgabenkataloges hebt Landrat Sven-Georg Adenauer in seiner Vorlage für den heute tagenden Kreisausschuss vier wesentliche Geschäftsfelder der neuen GmbH hervor. Sie soll Unternehmen betreuen (»Bestandspflege«), eine Kontaktstelle zur Europäischen Union einrichten, die Verbindungen zwischen Hochschule und Wirtschaft stärken und Existenzgründungen vor und nach der Gründung betreuen. Kommunen und Wirtschaft sollen sich bis zum 12. Mai äußern, ob sie der neuen GmbH beitreten wollen oder nicht. Falls sie nicht wollen, will der Kreis die GmbH (Stammkapital: 50 000 Euro) zunächst allein gründen. In jedem Fall wird der Kreis Mehrheitsgesellschafter mit 51 Prozent der Anteile. »Die Wirtschaft« - damit sind Kreditinstitute, Unternehmen, Verbände, Kammern, aber auch Einzelkaufleute gemeint - kann sich mit maximal 25 Prozent an der GmbH beteiligen. Dazu müssen sie allerdings auch einen Verein oder eine GmbH gründen, die dann geschlossen beitritt. Mit solch einem Beitritt erklärt sich der Wirtschaftsverein laut Beschlussvorlage bereit, »sich an den laufenden Kosten der GmbH angemessen zu beteiligen.« Die Kommunen wiederum dürfen sich mit insgesamt 24 Prozent beteiligen. Der höchste Einzelanteil (acht Prozent) wird der Stadt Gütersloh eingeräumt. Es folgen Rheda-Wiedenbrück (vier Prozent) und Rietberg (zwei Prozent). Allen übrigen Kommunen im Kreis wird jeweils ein Prozent zugestanden. Die Gesellschafterversammlung besteht der Vorlage zufolge aus maximal 22 Personen. Der Kreis darf sechs Vertreter benennen, die 13 Kommunen dürfen jeweils einen schicken. Falls der Wirtschafts-Verein beitritt, sind ihm drei Vertreter reserviert. Die Geschäftsführung kann aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen. Laut Vorlage ist es auch möglich, »mehrere Geschäftsführer« zu bestellen.

Artikel vom 16.03.2006