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»Mausi« muss in den Zwinger

Schäferhündin friedfertig: Monika Lomnitz klagt gegen Gemeinde-Auflage

Von Annemarie Bluhm-Weinhold
Steinhagen (WB). Inga ist eine vierjährige Schäferhündin - und lammfromm. »Mausi« nennt Frauchen Monika Lomnitz sie. Inga ist eine ganz Ruhige und Liebe, folgt ihrer Besitzerin zumeist auf Schritt und Tritt. Doch wenn die Pächterin des Reitclubs Landbach auf dem Pferd sitzt oder Reitstunde gibt, muss »Mausi« an die Leine oder in den Zwinger. Das sind Auflagen der Gemeinde, gegen die Monika Lomnitz nun Klage erhoben hat.

Denn sie findet die Verfügungen unangemessen. Am kommenden Mittwoch, 22. März, wird ihr Fall vor dem Verwaltungsgericht Minden verhandelt. Dreh- und Angelpunkt ist die Beaufsichtigung des Hundes. Diesbezüglich hatte die Gemeinde am 5. August 2004 eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen und angeordnet, dass das Tier auf der Anlage eben nur an der Laufleine oder im Zwinger zu halten und außerhalb an einer höchstens 1,50 Meter langen Leine zu führen sei. Zurückzuführen war diese Bestimmung aber gar nicht auf Hündin »Mausi«, sondern auf den Schäferhundrüden Socco, der allerdings, zehnjährig und schwer krank, vor einem Jahr eingeschläfert werden musste. Doch auch ihn hätten die Restriktionen, wie Monika Lomnitz sagt, zu Unrecht getroffen.
»Er war ein toller Hund, ein ganz lieber Schluffi, der alle Leistungsprüfungen besaß und niemandem etwas getan hatte«, schildert die 34-jährige Reitstallbetreiberin. Dass Menschen Angst vor großen Hunden haben, das kann sie verstehen - das sollte auch nicht sein. Dass ein Hund nicht streunen oder wildern darf, das ist für sie selbstverständlich. Doch die Auflagen findet sie zu hoch: »Ich komme mir vor wie eine Schwerverbrecherin. Meine Hunde haben nichts getan«, sind für sie schon die Vorwürfe aus der Luft gegriffen.
Fünf Vorfälle in den vergangenen fünf Jahren liegen der Ordnungsverfügung der Gemeinde zugrunde, wie Bürgermeister Klaus Besser erläuterte: Beißverfälle gegenüber anderen Hunden und Beschwerden von Spaziergängern und Anliegern, die Hunde seien ohne Leine außerhalb der Reitanlage gesehen worden. Vier Bußgeldverfahren hat es gegeben, das erste über 35, das jüngste über 500 Euro. Zum Teil hat die Hundebesitzerin gezahlt, zweimal ging sie vor dem Amtsgericht Halle dagegen vor, bevor sie dann gegen die Ordnungsverfügung Einspruch einlegte. Denn Monika Lomnitz kann keine wirklichen Verstöße erkennen, führt die Vorwürfe auf eine unerfreuliche Begebenheit mit einem Hundebesitzer vor fünf Jahren zurück, der sich abends nach Ende des Reitbetriebes unbefugt im Stall aufhielt und dessen Hund Socco gebissen haben soll. »Davon war aber nichts zu erkennen«, so Lomnitz. Zudem: »Die Frage ist hier, was für einen Hofhund als unbeaufsichtigt zu gelten hat.« Wenn sie auf dem Springplatz Stunden gibt, und »Mausi« schnüffelt auf der angrenzenden Wiese? »Dann habe ich sie doch immer noch voll im Blick und unter Kontrolle.«

Artikel vom 16.03.2006