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Illegal auf Markt gejobbt

Asylbewerber aus Indien wird zu Geldstrafe verurteilt

Steinhagen/Halle (mel). Ein Geständnis hätte die Geldstrafe mildern können, die ein 28-jähriger Asylbewerber jetzt bezahlen muss. Der aus Indien stammende Mann, der derzeit in Deutschland nur geduldet ist, war bei der Arbeit auf Wochenmärkten erwischt worden. Zugeben wollte er dies vor dem Amtsgericht Halle trotz vieler Beweise nicht.

Bereits im Jahr 2004 war der Mann, der im Steinhagener Asylbewerberheim lebt, von einem Beamten aus dem Sozialamt gesehen und angesprochen worden, als er einem Marktbeschicker beim Ein- und Ausladen der Ware half. Bei einer Zoll-Kontrolle am 29. Juni 2005 ging der junge Inder den Beamten auf dem Gütersloher Wochenmarkt ins Netz, die brachten seinen Fall zur Anzeige. »Ich bin doch nur so über den Markt geschlendert«, ließ der Mann immer wieder von seinem Dolmetscher übersetzen. »Ich habe nicht gearbeitet!«
Von einer Zoll-Beamtin angesprochen hatte der 28-Jährige zunächst nicht reagiert und war dann davongelaufen, angeblich aus Angst, man wolle ihm etwas tun. Körperlich angegriffen wurde der Asylbewerber dann tatsächlich, als ein Passant ihn mit einem Schlag mit dem Regenschirm stoppte. »Andere Standbetreiber haben uns bestätigt, dass er schon öfter hier gearbeitet hat«, wusste die Beamtin weiter zu berichten. Auch der Mitarbeiter aus dem Amt für Arbeit und Soziales sagte im Zeugenstand aus, dass es anonyme Anrufe gegeben habe, laut denen der Angeklagte bei der Arbeit auf dem Wochenmarkt gesehen wurde. Aspekte, die laut Richter Peeter-Wilhelm Pöld nicht gerade zur Glaubwürdigkeit beitrugen.
Einzig der Marktbeschicker, an dessen Bekleidungsstand der Inder gearbeitet haben soll, sagte zu seinen Gunsten aus. »Er hat mir vielleicht ein paar Mal geholfen, aber ich habe ihn nicht dafür bezahlt«, betonte er. Auch auf mehrfache Belehrung durch den Richter, dass ihm ein Verfahren wegen Falschaussage drohe, änderte der Steinhagener seine Meinung nicht. »Er war öfter da und hat mir seine Probleme erzählt, gearbeitet hat er nicht.«
Sowohl Richter als auch Staatsanwalt kamen nach einer ausführlichen Befragung der Zeugen und des Angeklagten zu dem Schluss, dass der Angeklagte gegen das Asylbewerbergesetz verstoßen hat. »Sie haben uns hier ein vielschichtiges Lügengebäude aufgebaut«, warf Pöld dem Mann vor, der jetzt 315 Euro Geldstrafe zahlen muss. Seinen angeblichen Arbeitgeber auf dem Marktplatz erwartet ein Verfahren wegen Falschaussage, kündigte der Staatsanwalt an.

Artikel vom 16.03.2006