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Rechte von Paaren ohne Trauschein


Paderborn (WV). Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine Lebensform, die inzwischen sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich anerkannt ist. Rechtsanwältin Susanne Meier informiert morgen, 4. April, 19.30 Uhr auf Einladung der Volkshochschule über Rechte und Pflichten dieser Lebensform: zwischen nichtehelichen Partnern untereinander, in Bezug auf gemeinsame Kinder und gegenüber Dritten. Sie erläutert, was man beim Einzug in eine gemeinsame Wohnung, bei Unterhaltszahlungen und Haftung bei Schulden beachten sollte (Anmeldung: Ruf 05251/88-1229).

Artikel vom 03.04.2006