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»FFH-Meldung ist kein Störfeuer«

Netzwerk Fehlplanung A 33 kritisiert Kozlowski-Aussagen zu Patthorst

Steinhagen (WB). Staatssekretär Günter Kozlowski hatte bei seiner Aschermittwoch-Rede in Steinhagen (WB vom 3. März) einer FFH-Ausweisung der Patthorst keine Chance eingeräumt. Das ruft nun den Widerspruch des Netzwerkes A 33, dem viele Initiativen und Parteien in Bielefeld, Steinhagen und Halle angehören, auf den Plan.

»Woher nimmt der Staatssekretär die Gewissheit, dass es bei diesem Nein der Landesregierung bleiben kann und wird?«, fragt Ulrike Dinsing-Prinz vom Netzwerk Fehlplanung A 33 in ihrer Stellungnahme. Darüber abschließend zu befinden sei nicht ausschließlich Sache des Landes oder Bundes, sondern unterliege EU-rechtlichen Bestimmungen. Gerade NRW habe sich mit seiner restriktiven Erfassungs- und Meldepraxis »in unrühmlicher Weise europaweit exponiert und sich damit bereits entsprechende Klagen eingehandelt«.
Kozlowski irre sich, wenn er glaube, dass das Land keinen Anlass für FFH-Nachmeldungen habe. Im Ergebnis habe NRW mit 5,5 Prozent seiner Landesfläche von allen Bundesländern den geringsten Flächenanteil ausgewiesen. »Das Naturschutzgebiet Patthorst ist zum Beispiel von der Landesregierung nicht gemeldet worden, obwohl es nach EU-Recht alle Voraussetzungen hierfür erfüllt«, heißt es in der Netzwerk-Stellungnahme. Seine nachträgliche Meldung und eine entsprechende Beschwerde der Naturschutzverbände liege in Brüssel nun vor und stehen zur Entscheidung an. Diese aus fachlicher Sicht und nach EU-Recht gebotenen Meldungen als »Störfeuer« abzuqualifizieren, wie Kozlowski es getan habe, sei wohl als Versuch zu werten, entsprechende Initiativen zu verharmlosen. »Angesichts der noch zu klärenden tatsächlichen Rechtslage klingt solche Rede eher wie lautes Rufen im dunklen Walde.«
Kozlowskis Parole »Vorfahrt für Baurecht, aber natürlich unter Berücksichtigung der geltenden EU-Vorschriften, auch für den A 33-Lückenschluss« sei angesichts der zahlreichen bereits begangenen Verletzungen von EU-Bestimmungen als zynisch zu bewerten, so Ulrike Dinsing-Prinz. Vielmehr seien nach EU-Recht zwingend alle Gebiete, die bestimmte naturschutzfachliche Kriterien erfüllen, nach Brüssel zu melden.
Schon die ehemalige rot-grüne Landesregierung in NRW habe sich durch das Erlassen eigener Vorschriften diesen Vorgaben entzogen. Die jetzige Landesregierung setze diese rechtswidrige Meldepolitik nun offensichtlich fort, so die A 33-Trassen-Gegner.
In diesem Zusammenhang sieht das Netzwerk Fehlplanung eindeutige Interessen der Landesregierung im Spiel, nämlich Gebietsmeldungen in Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen wie die A 33 zu unterlassen. Aber: »Brüssel ist über diese Zusammenhänge informiert. Das Land und seine Regierungen haben also keinen Grund, sich lauthals mit einem Vorhaben zu profilieren, dessen Erfolg noch keineswegs ausgemachte Sache ist.«

Artikel vom 14.03.2006