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Bürgerbegehren Stadtverwaltung


Paderborn (ms). Das Verwaltungsgericht Minden will am kommenden Montag über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Pläne eines Neubaus der Stadtverwaltung an der Florianstraße entscheiden. Das von der SPD angestrebte Bürgerbegehren unter der Überschrift »Wir wollen keinen Neubau der Stadtverwaltung« ist vom Rat der Stadt Paderborn am 25. März 2004 mit Mehrheit bei 14 Gegenstimmen für unzulässig erklärt worden. Dagegen haben die Unterzeichnungsberechtigten Josef Hackfort und Günter Bitterberg geklagt. Das Bürgerbegehren sollte den Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2003 zu Fall bringen, durch den der Rat grundsätzlich die Weichen für einen Neubau eines Verwaltungsgebäudes an der Florianstraße unter Aufgabe der Verwaltungsstandorte »Abdinghof« und »Pontanusstraße« stellen sollte.

Artikel vom 14.03.2006