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Bio-Abfälle in grüne Tonne

Eigenkompostieranlagen werden überprüft

Von Herbert Sobireg
Beverungen (WB). Alle Eigenkompostierungsanlagen im Stadtbereich sollen überprüft werden. Zudem soll den Anagenbetreibern, die keine Eigenkompostierung betreiben, eine grüne Biabfalltonne (60 Liter) zugewiesen werden.

Einstimmig beschloss der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates Beverungen in seiner jüngsten Sitzung diesen Vorschlag der Stadtverwaltung. Hans Drühe, Leiter des Bauamtes, hatte zuvor auf den Beschluss dieses Gremiums im Dezember 2005 hingewiesen, als sich dieser Ausschuss dafür ausgesprochen hatte, grundsätzlich allen Haushalten im Stadtgebiet eine grüne Bioabfalltonne zuzuweisen, sofern dies rechtlich zulässig sei.
»Die Rechtslage wurde darauf hin von der Verwaltung geprüft«, so Drühe. Auf der Grundlage eines vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefällten Urteils und nach einer entsprechenden Auskunft des Städte- und Gemeindebundes sei es nicht zulässig, einem Anschlussnehmer eine grüne Bioabfalltonne zuzuweisen, wenn dieser eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung nachweisen könne.
»Stattdessen wird vom Städte- und Gemeindebund empfohlen, die Biotonne stärker als bisher über die Restmülltonne abzurechnen und dadurch die finanziellen Anreize für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die grüne Tonne weitgehend zu nehmen«, so Drühe weiter. Diese Empfehlung werde von der Verwaltung nicht befürwortet, da die Stadt bestrebt sei, grundsätzlich alle Gebühren verursachergerecht zu kalkulieren. Dieser Grundsatz sollte insbesondere bei der begonnenen Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagements nicht aufgegeben werden.
»Um trotzdem zu verhindern, dass organische Abfälle nicht ordnungsgemäß verwertet werden, dass sie beispielsweise über die Restmülltonne entsorgt oder in der freien Landschaft weggeworfen werden, beabsichtigt die Verwaltung, alle gemeldeten Eigenkompostierungsanlagen zu kontrollieren«, meinte Hans Drühe. Das hierfür benötigte Personal solle im Rahmen des Arbeitsförderungsprogrammes »Arbeitsgelegenheiten für Ältere« zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Antrag sei von der Volkshochschule Beverungen beantragt und bereits bewilligt worden.
Bei der Kontrolle solle festgestellt werden, ob die vom Anschluss befreiten Grundstückseigentümer auf ihrem Grundstück eine Eigenkompostierungsanlage betreiben, die produzierten Komposte ordnungsgemäß verwerten und die Anlagen so betreiben, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Sollten diese Punkte nicht eingehalten werden, solle die kleinste Tonne zugewiesen werden.

Artikel vom 14.03.2006