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LBA: Gerichtsurteil ist
nicht bindend für Stadt

Verbot von Osterfeuern stößt auf Kritik


Löhne (LZ/per). Die Löhner Bürger-Allianz sieht das letzte Wort in Sachen Osterfeuer noch nicht gesprochen. »Rechtslage ist nicht gleich Gesetzeslage«, argumentiert Walter van Camp mit Blick auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das 2004 das Abbrennen privater Osterfeuer verboten hat. Auf dieses Urteil beruft sich die Stadt Löhne bei ihrer Entscheidungg, Brauchtumsfeuer im privaten Rahmen zu untersagen (LZ vom 11. März).
»An Gesetze muss sich auch der Löhner Bürger halten. Eine Rechtslage jedoch ist die Meinung einer Kammer bei Gericht. Das heißt soviel, dass dieser Richter meint, Osterfeuer müssten nicht sein. Ein anderer Richter kann aber durchaus entscheiden, dass das Abbrennen von Osterfeuern gestattet ist«, teilt van Camp, Vorsitzender der Ortsallianz Obernbeck, in einer Presseerklärung mit. Er kommt zu dem Schluss, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht bindend ist. »Es liegt am Rat der Stadt darüber zu entscheiden, ob solche Feuer genehmigt werden.«

Artikel vom 13.03.2006