11.03.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Fünf Fragen an...

Hans-Georg Hunstig, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Hans-Georg Hunstig ist Experte auf dem Gebiet des Erbrechtes. Auf Einladung der katholischen Kirchengemeinde St. Marien war er am vergangenen Dienstag zu Gast im katholischen Pfarrheim. Hunstig referierte zum Thema »Vorsorge für den Ernstfall - Vorsorgevollmacht und Testament«. Victor Fritzen, Hospitant bei der SCHLÄNGER ZEITUNG, sprach mit dem Juristen aus Hövelhof.

Warum haben sie sich auf das Thema spezialisiert? Hans-Georg Hunstig: Das Thema Erbschaft ist eine Grauzone. Ich behaupte, dass sich die wenigsten Menschen darüber Gedanken machen. Es gibt die verschiedensten Erbschaftsgesetze mit vielen Konsequenzen.

Was raten sie? Hans-Georg Hunstig: Jeder sollte sich sofort Gedanken über sein Vermögen und sein Erbe machen. Machen Sie sich Gedanken, wie Sie im Todesfalle mit ihrem Erbe umgehen, wer es bekommt und wie es aufgeteilt wird. Gehen Sie noch heute zum Notar und sprechen Sie mit ihm darüber.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt, wenn es kein Testament gibt? Hans-Georg Hunstig: Wenn Sie verheiratet sind, bekommt ein Teil ihres Vermögens ihre Familie, ein anderer Teil die Eltern. Sind sie nicht liiert, wird das Vermögen an Eltern, Geschwister und weitere Nachkommen aufgeteilt. Das Testament errichtet jeder Lebenspartner unabhängig vom anderen und kann es auch unabhängig vom anderen widerrufen oder abändern, auch gegen dessen Willen oder Wissen. Ein gemeinschaftliches Testamentes ist nur Ehegatten vorbehalten. Ein gleiches Ergebnis lässt sich jedoch für unverheiratete Partner mit einem Erbvertrag erreichen. Der Erbvertrag wird dann von uns, den Notaren, geschlossen. Im Gegensatz zu den Einzeltestamenten bietet der Vertrag jedem Partner die Sicherheit, dass ohne sein Wissen keine Veränderung eintritt. Bei einer erbvertraglichen Gestaltung ist darauf zu achten, dass sich beide Partner von dem Erbvertrag lösen können, wenn die Lebensgemeinschaft anders als durch Tod, nämlich durch Auseinandersetzung endet. Wie bei allen Gesetzen gibt es viele Ausnahmen und komplizierte Fragestellungen, die in den meisten Fällen nur von Fachleuten beantwortet werden können.

Zwei andere Themen, auf die sie sich spezialisiert haben, sind Vollmachten und Patientenverfügungen. Welche Tipps geben Sie dazu? Hans-Georg Hunstig: Stellen Sie sich vor, Sie werden morgen bei einem Autounfall schwer verletzt - ich wünsche es natürlich niemanden - und können nicht mehr selbst Entscheidungen treffen. Wer entscheidet dann für sie? Wer sagt den Ärzten, ob die medizinischen Maßnahmen angewandt werden dürfen oder nicht? Wer kümmert sich nach dem Krankenhaus-Aufenthalt um den Patienten? Gehen Sie zum Anwalt und statuieren Sie, wer für Sie im Notfall entscheiden soll.

Wieso beschäftigen sie sich gerade mit diesen Themen? Hans-Georg Hunstig: Es sind simple, banale Fragen, die aus dem Leben kommen und über die sich die Menschen viel zu wenig Gedanken machen. Jeden kann es treffen, zu jeder Zeit, auch wenn ich niemandem einen derartigen Schicksalsschlag wünsche.

Artikel vom 11.03.2006