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Hoffnung für
Kleinanleger

Haftung für Verluste


Paderborn (hh). Beim Börsencrash in den Jahren 2001 und 2002 haben etliche Anleger viel Geld verloren. Auch unerfahrene Sparbuchsparer waren zuvor während des Aktienbooms von Bank-, Sparkassen- und Finanzberatern zu risikoreichen Investments verleitet worden. Deren Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung sind möglicherweise noch nicht verjährt. Ein Urteil, das der Paderborner Verbraucheranwalt Michael Gelhard beim Oberlandesgericht erstritt, macht es deutlich. Danach muss eine Paderborner Firma für Immobilien- und Finanzdienstleistungen einer 52-jährigen Frau nicht nur die an der Börse verlorenen Ersparnisse zurückzahlen, sondern auch noch für entgangene Zinsgewinne haften. Die Klägerin hatte sich für eine Eigentumswohnung interessiert und sich stattdessen hochspekulative Aktienfonds aufschwatzen lassen. OWL-Seite

Artikel vom 13.03.2006