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»Aus Versehen« schwarz gefahren


Steinhagen/Halle (mel). Dass er schwarz gefahren sein soll, wollte ein 34-jähriger Steinhagener sich nicht nachsagen lassen. Immerhin hätte er bei seiner Bahnfahrt von Bielefeld nach Steinhagen ein Ticket dabei gehabt. Dass dieses allerdings schon nach dem Kauf eine Woche zuvor abgelaufen war, habe er nicht gewusst. »Das ist schon etwas mehr als Dummheit«, erklärte Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld dem Mann, das auch ein sogenannter Verbotsirrtum strafbar sei. Denn man könne sehr wohl erwarten, das der Kunde einen Blick auf die Fahrkarte werfe. Der Angeklagte zeigte sich jedoch uneinsichtig: »Ich bin doch kein schlechter Mensch oder gar ein Krimineller!« Dass er schon einmal durch einen Diebstahl und die Entziehung von elektrischer Energie in Erscheinung getreten war, machte die Geschichte des Steinhageners für Richter und Staatswanwalt nicht glaubwürdiger. Sie rieten ihm dazu, die Strafe, 150 Euro in Raten, zu zahlen. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hatte, saß er jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Halle. Zu genau diesen 150 Euro wurde er dann auch noch einmal verurteilt - will jedoch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Artikel vom 11.03.2006