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Tipps zum Versicherungsschutz

Experte gibt Ratschläge: Worauf Bauherren achten sollten


Altkreis Halle (WB). »Hausbau ist immer mit Risiken behaftet. Wenn man keine vernünftige Vorsorge trifft, kann der Traum vom Eigenheim schnell platzen«, warnt Andreas Hanke, Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle der Kreissparkasse Halle. Er empfiehlt daher für den Häuslebauer während der Bauphase die folgenden Versicherungen.
Die Neubau-Feuerversicherung, die während der Bauphase das Gebäude gegen Feuerschäden versichert, ist in der Regel kostenfrei. Banken verlangen die Vorlage einer solchen Police zur Absicherung der Hypothekendarlehen. Eine Ergänzung der Feuerversicherung ist sinnvoll: Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für weitere Sachschäden, zum Beispiel durch Vandalismus, Diebstahl oder Wind und Wetter.
Kommt jemand durch ein Pflichtversäumnis oder das Verschulden des Bauherrn zu Schaden, haftet der Bauherr mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Das kann richtig teuer werden, dieses Risiko muss auf jeden Fall abgesichert werden. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung prüft, ob der Bauherr für den Schaden haften muss, übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens oder wehrt unberechtigt erhobene Schadensersatzansprüche ab.
Ist die Immobilie bezugsfertig, enden alle speziell für die Bauphase abgeschlossenen Versicherungen. Wichtig ist, dass das Wohneigentum spätestens ab diesem Zeitpunkt neu versichert wird.
Feuer, ein Rohrbruch, Sturm und Hagel können schwere Schäden am Haus oder der Wohnung hinterlassen. Die Wohngebäudeversicherung stellt die erforderlichen Mittel für Reparatur oder Ersatz zur Verfügung. Die Versicherung beschränkt sich nicht nur auf das Haus: auch Einfriedungen, Antennenanlagen und ähnliches Zubehör sind versichert. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz individuell erweitert werden, so können beispielsweise auch Kosten infolge von Elementarschäden eingeschlossen werden.
Nur ein umfassendes Beratungsgespräch kann eine optimale und maßgeschneiderte Absicherung gegen die vielfältigen Gefahren gewährleisten.

Artikel vom 11.03.2006